Kanzleiprofil


Meine Entscheidung zur anwaltlichen Berufsausübung als Einzelanwalt in einer Kleinstadt wie Königs Wusterhausen beruht einerseits auf einer engen Bindung zur Region, andererseits auf dem Willen, eine allgemein ausgerichtete Kanzlei mit festen Tätigkeitsschwerpunkten zu führen.

Im Dezember 1996 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen. Als überwiegend forensisch tätiger Rechtsanwalt bin ich an allen Oberlandesgerichten, Landgerichten Potsdam und Amtsgerichten vertretungsberechtigt.

Meine anwaltliche Tätigkeit ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet, wobei Schwerpunkte der Tätigkeit im Bereich des Familien- und Erbrechts, allgemeinen Zivilrechts sowie des Arbeitsrechts liegen.

Im Jahr 2003 wurde mir durch die Brandenburgische Rechtsanwaltskammer die Berechtigung verliehen, den Titel Fachanwalt für Steuerrecht zu führen. Auf Grund des hohen Anteils an Familienstreitigkeiten entwickelte sich meine Kanzlei zum Teil zur Familienkanzlei. Aus diesem Grunde absolvierte ich im Herbst 2006 erfolgreich einen Fachlehrgang „Fachanwalt für Familienrecht“. Im April 2007 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Brandenburg die Berechtigung verliehen den Titel Fachanwalt für Familienrecht zu führen.

Zudem nimmt die Beratung mit dem Ziel der Streitvermeidung und Streitvorbeugung einen wesentlichen Teil meiner Arbeit ein. Auf meine Erfahrungen und besonderen Kenntnisse als Rechtsanwalt greifen sowohl mittelständische Unternehmen als auch Privatpersonen zurück.

Soweit die Vertretung in Rechtsgebieten, wie beispielsweise dem Strafrecht in meiner Kanzlei nicht abgedeckt ist, kann ich auf die Fähigkeiten des Kooperationspartners, Rechtsanwalt Jens Krautz in Königs Wusterhausen zurückgreifen. Bei Übernahme von Aufträgen durch den Kooperationspartner werden diese ausschließlich dort und eigenverantwortlich ohne Einbindung meiner Kanzlei erfüllt.

Übernommene Mandate werden grundsätzlich, auch bei großer räumlicher Entfernung von Gerichten oder Behörden von mir persönlich wahrgenommen.

Ein bestehendes Mandatsverhältnis ist durch regelmäßige Information des Mandanten über den geführten Schriftwechsel oder etwaige mündliche Verhandlungen geprägt. Entscheidungen in der Sache selbst werden grundsätzlich nicht ohne Rücksprache mit dem Mandanten getroffen.

Ein vertrauensvolles Mandantenverhältnis kann sich zudem nur dann entwickeln, wenn offen und vorausschauend die Kosten eines Rechtsstreits, einschließlich der anfallenden Anwaltshonorare beraten werden. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Unterstützung des Mandanten bei der Einholung von Kostendeckungsanfragen bei den Rechtsschutzversicherungen oder der Beantragung von Prozesskostenhilfe.

Mandantenbesprechungen werden in den Kanzleiräumen

Schulweg 15 b, 15711 Königs Wusterhausen

durchgeführt. Hier ist die notwendige Ruhe und die Wahrung anvertrauter Geheimnisse gewährleistet. Obwohl die Kanzleiräume barrierefrei zu erreichen sind, können unter Umständen auch Termine außerhalb des Büros vereinbart werden. Das Büro ist an allen Wochentagen zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr (freitags bis 16.00 Uhr) besetzt. Ebenso ist in diesem Zeitraum die telefonische Erreichbarkeit des Büros gewährleistet. Vor den Kanzleiräumen befinden sich kostenlose Parkplätze.

Neben der Kontaktaufnahme durch Telefon und Telefax wünschen meine Mandanten zunehmend die Übermittlung von Informationen per E-Mail. Die hierfür notwendigen technischen Voraussetzungen sind gegeben, wenngleich darauf hinzuweisen ist, dass die Vertraulichkeit unverschlüsselt übersandter Informationen im Internet nicht sichergestellt werden kann.

Die ordnungsgemäße Erfüllung von Mandantenaufträgen wird unterstützt durch klare Handlungsanweisungen und Handlungsroutinen an meine Mitarbeiterinnen. Ferner gewährleistet eine taggenaue Eigenbuchführung die kurzfristige Abwicklung des Geldverkehrs, insbesondere die schnelle Weiterleitung von Mandantengeldern.

Roman Petereins
Rechtsanwalt
Roman (at) Petereins.de